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Präferenzpapier

Warenverkehrsbescheinigungen (WVB) sind Dokumente, die im internationalen Handelsverkehr Verwendung finden. Sie dienen hauptsächlich der Bescheinigung der präferenziellen Ursprungseigenschaften von Gütern, um bei der Einfuhrverzollung dieser Waren im Bestimmungsland eine Befreiung oder Verminderung der Einfuhrzölle zu erreichen.

EUR.1

Ist der Hersteller oder Versender von Waren kein „EA“ – Ermächtigter Ausführer – und übersteigt die Lieferung die Wertobergrenze von 6.000 Euro so ist für das Erhalten der Präferenzbegünstigung das Formular EUR.1 zu erstellen. Das Formular „EUR.1“ ist ein definiertes Zolldokument das grundsätzlich vor Export der Sendung i. d. R. vom zuständigen Zollamt des Exporteurs legalisiert (gestempelt) werden muss. Das Erstellen der EUR.1kann – unter Einhaltung lokaler Bestimmungen – auch durch beauftragte Dienstleister erfolgen. Der Gültigkeitsraum ist im weitesten Sinne durch die Länder der Europäischen Präferenzsysteme (EU / EWR / EFTA) definiert.

A.TR (Zollunion EU-Türkei)

Das Formular „A.TR“ dient ausschließlich für den Versand zwischen der EU und der Türkei und ist nur (noch) für ursprünglich importierte Drittlandwaren oder nicht präferenzbegünstigte Waren nötig. Mit diesem Dokument bestätigen sich die Vertragsstaaten, dass die verzeichnete Ware bereits vorrangig im gemeinsamen Zollgebiet einfuhrbehandelt – und mit Zöllen belegt – wurde (Zollunion). Für präferenzielle Ursprungswaren im Sinne der EUR-MED-Abkommen ist dies automatisch über die UE oder Eur.1 gegeben.

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